Materialien zum Bereich JASCHG

-->Grundlagen

-->Arbeiten mit dem Gesetz

-->Fallbearbeiteung

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, dem steht vom Gesetz her ein gewisser Schutz in der Arbeitswelt zu. Dies regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Beispielsweise wie lange Pausenzeiten stehen mir zu oder die Anzahl der Urlaubstage